cisg-nacherfuellung-remedies-ware-dokumente-i
Wenn es um Rechtsbehelfe des Käufers (CISG Art. 45-52) in Internationales Handelsrecht und Lex Mercatoria geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.