beschlussverfahren-72-owig
Wenn es um Beschlussverfahren Paragraf 72 OWiG in Datenschutz-Sanktionsverfahren und Verteidigung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.