1-gwb-kartellverbot-nationale-pruefung
Wenn es um Paragraf 1 GWB Kartellverbot nationale Prüfung in Kartellrecht — Marktabgrenzungsprüfung geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.