disziplinar-bemessung-13-bdg-stufenfolge
Wenn es um Disziplinarmaßnahme bemessen - Paragraf 13 BDG und Stufenfolge in Beamtenrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.