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Wenn es um Trusted Flagger: Anerkennung nach Art. 22 DSA in Bundesnetzagentur-Verfahren geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.