dienstvergehen-ausser-agg-gleichstellung
Wenn es um Dienstvergehen ausser Dienst nach Paragraf 47 BeamtStG in Beamtenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.