benachrichtigung-art-34-ausnahmen
Wenn es um Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.