auslegung-paragraphen-133-157
Wenn es um Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen — Paragrafen 133 und 157 BGB in BGB AT Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.