art-83-abs-2-kriterien-einzeln
Wenn es um Art. 83 Abs. 2 Kriterien einzeln prüfen in Datenschutz-Sanktionsverfahren und Verteidigung geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.