anhoerung-im-sozialverwaltungsverfahren-24-sgb-x
Wenn es um Anhörung im sozialverwaltungsverfahren nach Paragraf 24 SGB X in selbstvertreter-sozialgericht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.